Unter Rehabilitationssport versteht man alle Maßnahmen, die zur
Nachsorge im Anschluss der Leistung medizinischer Rehabilitation gehören und primär durch Ärzte verordnet und Krankenkassen getragen werden. Rehabilitationssport ist eine speziell entwickelte
Leistung für Behinderte, von einer Behinderung bedrohte Menschen oder nach §2 SGB IX:a wie folgt definiert:
„Reha-Sport kommt für jene in Frage, deren körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter
typischen Zustand abweichen wird und daher ihre Teilnahme am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder wenn eine Beeinträchtigung zu erwarten ist.“
Rehasport hat vor allem zum Ziel:
Grundsätzlich kommt Rehabilitationssport bei jeder Behinderungsart in Betracht, sei es angeboren oder aufgrund gesundheitlicher Folgen wie z.B. nach einem Schlaganfall, Herzinfarkt oder bei chronischen Krankheiten. Nach Bundesversorgungsgesetz haben alle „Beschädigten“ und Menschen, die nach Gesetzen versorgt werden, die das Bundesversorgungsgesetz für anwendbar erklärt, Anspruch darauf, Versehrtenleibesübungen zur Wiedergewinnung und Erhaltung der physischen Leistungsfähigkeit in Form von Rehabilitationssport in Anspruch zu nehmen.
Hier geben wir Ihnen ein bestmögliche Aufzählung aus dem Alltag für wen Rehasport in Frage kommt. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Gern beraten wir Sie gern persönlich in unseren Filialen wie Sie dabei vorgehen und welches Reha-Sport-Angebot für Sie passend ist. Folgende Krankheitsbilder treffen zu:
Schäden innerer Organe:
Orthopädische Beschwerden
Unfälle:
Generelle Krankheiten:
Egal durch welche der og. Krankheitsbilder Sie sich angesprochen fühlen bzw. welche Beschwerden Sie betreffen, der vorherige Besuch beim Arzt ist oft der Grund und bleibt nicht aus. Falls Sie sich noch nicht in ärztlicher Behandlung befinden empfehlen wir einen umgehenden Besuch beim Arzt. Dieser wird Ihnen, aufgrund der Diagnose, wenn Rehabilitationssport eine sinnvolle Therapieergänzung darstellt, Rehasport verordnen!
In der Regel erfolgt eine rasche Genehmigung durch Krankenkasse , Rentenversicherung oder Unfallversicherung, je nach Ursache und Einzelfall. Das bedeutet, dass in nahezu fast allen Fällen die Kosten durch die entsprechenden Träger zeitlich definiert und begrenzt übernommen werden.
Nach Erhalt der Genehmigung setzen Sie sich mit uns zeitnah in Verbindung um Ihre Reha-Sport-Maßnahmen gezielt zu besprechen und Sie in eine Übungsgruppe mit dem entsprechend qualifizierten Übungsleiter einplanen zu können.